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Ich muss ins Krankenhaus!

Ältere Frau liegt in Krankenhausbett

Fotos: istockphoto

Nur wenige Patienten wissen, was rund um einen Krankenhausaufenthalt alles zu bedenken ist. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen.

Muss ich überhaupt ins Krankenhaus?

Diese Frage beantwortet in der Regel Ihr Arzt. Ausnahmen sind natürlich Notfälle. Hier entscheiden entweder der Notarzt oder Sie selbst. Allerdings gehen viele Menschen in die Notfallambulanz, auch wenn es sich gar nicht um einen Notfall handelt. Alle, die am Wochenende oder feiertags ärztliche Hilfe benötigen, können sich unter der Nummer 116 117 an den ärztlichen Bereitschaftsdienst wenden. Dieser vermittelt ihnen einen Arzt in ihrer Nähe.

Werde ich stationär oder ambulant behandelt?

Generell gilt, dass eine vollstationäre Behandlung nur dann erfolgen sollte, wenn das Behandlungsziel ambulant oder teilstationär nicht erreicht werden kann.

In welches Krankenhaus soll ich gehen?

Bei einem geplanten Eingriff können Sie sich in allen zugelassenen Kliniken behandeln lassen. Dafür benötigen Sie eine Krankenhauseinweisung Ihres Arztes. Patienten, die sich über dessen Empfehlung hinaus ein Bild machen möchten, können sich online über den BKK-Klinikfinder informieren.

Woran muss ich vorher denken?

Natürlich müssen Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Abwesenheit informieren, am besten auch Verwandte, Freunde und Nachbarn. Wenn Sie Kinder oder Pflegebedürftige betreuen, sollten Sie sich rechtzeitig an die Bosch BKK wenden und sich zum Beispiel nach einer Haushaltshilfe oder Verhinderungspflege erkundigen.

Wie komme ich ins Krankenhaus?

Wenn Sie selbstständig nicht in der Lage sind, zu einer medizinisch notwendigen stationären Behandlung ins Krankenhaus zu fahren, übernimmt die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die Fahrt in die Klinik. Dafür stellt der Arzt eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“ aus.

Patient mit gebrochenem Bein zusammen mit Arzt im Krankenhaus
Die weitere Behandlung, Hilfsmittel oder Arbeitsunfähigkeit: Auch bei der Entlassung aus dem Krankenhaus gibt es viel zu regeln.

Was muss ich mitbringen?

Neben Wäsche und Hygieneartikeln vor allem Dokumente: Versichertenkarte, Personalausweis, Gesundheitspässe, Einweisungsschein vom Arzt sowie Name und Telefonnummer von Angehörigen, die benachrichtigt werden sollen. Wenn Sie Medikamente nehmen müssen, sollten Sie auch den Medikamentenplan nicht vergessen.

Woran muss ich vor der Entlassung denken?

Schon bevor Sie entlassen werden, sollten Sie sich fragen, ob Sie noch Hilfe, Hilfsmittel oder sogar eine Anschlussbehandlung oder Reha benötigen. Mit all diesen Fragen wenden Sie sich am besten frühzeitig an die Bosch BKK.

Was passiert bei der Entlassung?

Im Entlassungsgespräch erklärt Ihnen der Krankenhausarzt, wie Ihr Gesundheitszustand ist und welche Folgen die Diagnose für Sie hat. Außerdem teilt er Ihnen mit, ob und wann Sie welche Ärzte aufsuchen sollen oder ob Sie Medikamente einnehmen müssen. Zum Abschluss händigt er Ihnen einen Arztbrief mit allen wichtigen Informationen für den weiterbehandelnden Arzt aus.

Was ist zu beachten, wenn ich berufstätig bin und nicht gleich wieder arbeiten kann?

Für die Zeit Ihres Krankenhausaufenthalts erhalten Sie eine Aufenthaltsbestätigung vom Krankenhaus. Wenn Sie aber noch nicht gleich wieder in die Arbeit gehen können, kann Ihnen das Krankenhaus eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Sollten Sie danach weiterhin arbeitsunfähig sein, brauchen Sie ein Attest von Ihrem behandelnden Arzt.

Für alle Fälle

Laut Gesetz können die gesetzlichen Kassen die Kosten für die Unterbringung eines Elternteils bei Kindern unter sechs Jahren übernehmen. Die Bosch BKK geht darüber hinaus und übernimmt die Kosten für das Rooming-In sogar bei Kindern bis unter acht Jahren. Bei schweren Erkrankungen bieten Ihnen die Patientenbegleiter der Bosch BKK aktive Hilfe an und sorgen dafür, dass nach dem Krankenhausaufenthalt zuhause alles Notwendige vorbereitet ist.